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AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Dienstleistungen von
Ingo Krüger proVobis Training-Coaching-Beratung
1.Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte
zwischen dem unter dem Namen proVobis Training-Coaching-Beratung öffentlich
wirkendem Unternehmen - nachstehend proVobis genannt - und dessen
Vertragspartner(n) - nachstehend Auftraggeber - genannt.
proVobis agiert zum aktuellen Zeitpunkt ind en Geschäftsbereichen Kommunikations-
management, Psychologische Beratung & Coaching, Personalmanagement und
Präsentations-und Werbeberatung. Für jeden dieser Geschäftsbereiche können
zusätzliche Geschäftsbedingungen bestehen und werden vertraglich auch als zusätzlich
oder ergänzend bezeichnet. Die AGBs von proVobis in der jeweils aktuellen Vorlage
werden damit in keiner Weise beeinflusst.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, die von den Bestimmungen der
AGB´s von proVobis abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen
Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht
gewollt und wird nicht begründet.
2.2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt proVobis selbst
Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3. Es steht proVobis frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Unterzeichnung
eines Leistungsvertrags seitens Auftraggeber und proVobis zustande.
Es steht proVobis, frei dem Auftraggeber vorvertraglich ein schriftliches oder
mündliches Angebot zu unterbreiten.
3.2. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im
schriftlichen Auftrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1. Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.1. Der Vertrag kann von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich
wird eine Frist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart.
Davon abweichende Kündigungsfristen sind möglich und bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung.
4.3.Eine fristlose Kündigung seitens proVobis aus wichtigem Grunde ist jedem Vertragspartner möglich.
Ein wichtiger Grund liegt im Besonderen vor, wenn:
(1)der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist
und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet;
(2) der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät
(Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1. Die von proVobis zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert
aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem beiderseitig unterzeichneten Vertrag.
5.2. Für Kreativleistungen (Werbedesign, Website-Erstellung) gilt: proVobis wird den
Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis
setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungs-
erbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen
vereinbaren.
5.3. Ist es proVobis die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich
nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4. proVobis stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und
das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder
Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner
bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen,
Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten
Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines
Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die
Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung
unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine
umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von
proVobis bei vorheriger Ankündigung berechnet werden,
sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen
Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden in einer
Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Die Leistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach
Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich
fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.2. Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis,
insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung
zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten
Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in
Rechnung gestellt.
6.4. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht
innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der
Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen.
Die Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte p.a. über
dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
7. Haftung
7.1. proVobis haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet proVobis ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen
, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für das
Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet
der proVobis in demselben Umfang.
7.2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadens-
ersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch
wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich
der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem
anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus
diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch,
wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung
ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten
kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Kraftsdorf, am 15.07.2011 Ingo Krüger





